Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Verkehrsunternehmen Victor Arnold e.K.

Lerchenstr. 47, 82284 Grafrath

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Verkehrsunternehmen Victor Arnold e.K. Grafrath erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietwagen und Taxen mit Personenkraftwagen . Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben.

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluß

Die Angebote der Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch uns. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber sämtliche, uns zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie z.B. Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl der Gepäckstücke, mitzuteilen. Informationen und Daten müssen der Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K innerhalb einer zumutbaren Zeit und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen. Das Verkehrsunternehmen Arnold e.K ist ferner nicht verpflichtet die überlieferten Daten bzw. Unterlagen auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Das Verkehrsunternehmen Arnold e.K bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass Verkehrsunternehmen Arnold e.K die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt. Eine Buchung über das Online-Buchungsformular ist rechtsverbindlich, bedarf jedoch auch immer der schriftlichen Bestätigung durch das Verkehrsunternehmen Arnold e.K.

§ 3 Preise

Soweit nicht anders vereinbart, gilt grundsätzlich immer der aktuelle Taxitarif des Landkreises Fürstenfeldbruck oder der angegebene Preis der Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen. Insbesondere Park- und Mautkosten sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Kunden oder von zu befördernden Personen in Auftrag gegeben werden, sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert abgerechnet. Die Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K hält sich an die in seinem Angebot abgegebenen Preise 7 Tage gebunden, darüber hinaus bedarf es einer neuen Absprache.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind zehn Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die Rechnungen sind wie vereinbart ohne Abzug per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebenen Bankkonto zu zahlen. Vorauskasse oder Barzahlung im Auto sind ebenfalls zulässig Akzeptiert werden auch Maestro, EC, American Express, Master- und Visa-Card. Im Falle einer mitgeführten Kreditkarte des Kunden im Auto kann die Zahlung auch unmittelbar im Auto nach Beendigung des Fahrauftrages erfolgen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt sobald das Verkehrsunternehmen Arnold e.K über den geforderten und in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist das Verkehrsunternehmen Arnold e.K mit Ablauf der 14 tägigen Zahlungsfrist berechtigt, auf den noch ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Für den Fall, das der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, dass die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen ist, ist die Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner ist die Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.

§ 5 Stornierungen

Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt die Leistungen unserer Firma nicht in Anspruch nehmen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Planungen zu verlangen. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Die Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K ist berechtigt, den Schadensanspruch zu pauschalieren. Maßgeblich für eine Stornierung ist der Stornierungseingang. Stornierungen werden nur an Werktagen zwischen 07:00 - 18:00 akzeptiert. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.

Stornogebühren bei Limousinen, Mini Vans und Kleinbussen(bis max. 8 Gästesitzplätze):

Stornogebühren 7-3 Tage vor Bereitstellung - 5% der Buchung des vereinbarten Betrags
Stornogebühren ab 48 h vor Bereitstellung - 10% der Buchung des vereinbarten Betrags

§ 6 Pflichten und Haftung des Kunden

Pflicht unserer Kunden ist es, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Fahrers und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Fahrers stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, soweit der Gast auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung und die Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, bestehen. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

§ 7 Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluß

Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige oder genehmigungsfreie Beförderung von Personen und weitere Dienstleistungen. Die Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K behält es sich vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Fahrers halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen.

§ 8 Haftungsbeschränkung/Verjährung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung sowie aus Delikt sind sowohl gegen die Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung von dem Verkehrsunternehmen Arnold e.K ist bis höchstens auf den 3-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Personenschäden sind durch die KFZ-Haftpflichtversicherung bis auf maximal 15 Millionen € je geschädigter Person beschränkt. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens des Verkehrsunternehmens Arnold e.K müssen schriftlich, innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrages, bei dem Verkehrsunternehmen Arnold e.K vorliegen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingter Notstand, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.), auch wenn sie bei Subunternehmern, Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat die Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Verkehrsunternehmen Arnold e.K ist auch dann von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen nicht hätte abwenden können.

§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis

Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Verkehrsunternehmen Arnold e.K und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Fürstenfeldbruck, auch wenn der Kunde seinen Gerichtsstand in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von Verkehrsunternehmen Arnold e.K zuständige Gericht, wobei sie berechtigt ist, den Auftraggeber nach ihrer Wahl auch bei dem, für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.


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